Landkreis Gütersloh lockert Taxi-Betriebspflicht

Weil das Corona-Virus das öffentliche Leben bremst, müssen die Taxibetriebe einstweilen nach 20 Uhr nicht mehr fahren.

Im Landkreis Gütersloh werden in nächster Zeit nachts nicht mehr viele Taxis mit beleuchtetem Dachschild auf Kunden warten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Im Landkreis Gütersloh werden in nächster Zeit nachts nicht mehr viele Taxis mit beleuchtetem Dachschild auf Kunden warten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit dem 17. März und zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 sind Nachtfahren für Taxis im Landkreis Gütersloh nicht mehr verpflichtend. Das hat die Abteilung Straßenverkehr des Landkreises Gütersloh am 17. März 2020 bekanntgegeben.

Als Begründung für diese Entbindung von der Betriebspflicht gibt die Behörde an, dass es angesichts der Corona-Epidemie wirtschaftlich unzumutbar sei, nachts weiterhin Fahrten anzubieten. Da die Taxiunternehmer gegenüber chronisch kranken Menschen eine hohe Verantwortung trügen, müsse das Angebot zwischen 6 und 20 Uhr bestehen bleiben.

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