Nach Streitigkeiten über den Fahrpreis hatte der Fahrgast bei voller Fahrt die Handbremse bis zum Anschlag angezogen, worauf der Taxler in Erwartung eines Angriffs Reizspray einsetzte, sein Taxi verließ und die Polizei rief. Die zeigte den Fahrgast wegen unerlaubten Eingriffs in den Straßenverkehr und den Taxifahrer wegen Körperverletzung an. Die beiden Verfahren wurden zwar eingestellt; nach einer vom Fahrgast eingereichten Zivilklage muss der Taxifahrer jedoch jetzt 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und auch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Dieser kommentierte das Urteil mit den Worten: „Also Kollegen, überlegt Euch gut, wann ihr zur Gefahrenabwehr Mittel einsetzt, die den renitenten Fahrgast verletzen könnten. Falls Ihr nämlich nichts beweisen könnt – und das könnt Ihr nie – seid Ihr immer die Verarschten!“ Amtsgericht Ebersberg, Az. 2 C 843 / 06
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