Continental zeigt Fahrer-Identifizierung per Kamera

Ein von dem Automobilzulieferer und seinem Partner trinamiX entwickeltes System soll berechtigte Fahrer und natürlich auch Fahrerinnen per Gesichtserkennung identifizieren.

Über das Driver Identification Display soll ein Fahrzeug nur von berechtigten Personen gestartet werden können. (Foto: Continental)
Über das Driver Identification Display soll ein Fahrzeug nur von berechtigten Personen gestartet werden können. (Foto: Continental)

Vornehmlich zur Diebstahl-Prävention, aber auch zur Überwachung der Fitness von Fahrerinnen und Fahrern ist das „Driver Identification Display“ gedacht, das der Automobilzulieferer Continental und trinamiX als Anbieter biometrischer Lösungen zusammen entwickelt haben. Es handelt sich dabei um ein Display mit integrierter, für den Fahrer oder die Fahrerin nicht sichtbarer Kamera.

Das System solle ähnlich funktionieren wie die Gesichtserkennung in Smartphones, verspricht Continental. Wenn es eingebaut ist, soll man ein Fahrzeug nur noch starten können, wenn der Fahrer als Berechtigter identifiziert worden ist. Die Technologie solle aber auch bei digitalen Bezahlvorgängen eingesetzt werden können, die über einen Touchscreen im Wagen gesteuert werden, zum Beispiel beim Tanken oder bei der Abrechnung von Parkgebühren. Weitere Sensoren als die im Display versteckte Kamera würden dazu nicht benötigt.

Das System soll dazu in der Lage sein, lebendige Haut zu erkennen, damit man ihm nicht einfach ein Foto oder eine Maske eines rechtmäßigen Fahrers präsentieren kann. Ob ein völlig anderer Haarschnitt oder die Abnahme eines Vollbarts etwas an der Reaktion des Systems ändern, schreibt der Zulieferer nicht.

Prinzipiell könnte ein solches System auch für die Fahrer-Identifizierung in Taxi- und Mietwagenbetrieben interessant sein. Wie viele Berechtigte man jedem Fahrzeug präsentieren kann und wie man sie in einem Fuhrpark verwaltet, hat Continental aber noch nicht thematisiert. Auch zu der Frage, ob zwischendurch oder im Notfall auch jemand anderer ans Lenkrad dürfte, um ein Fahrzeug zum Beispiel aus der Gefahrenzone zu manövrieren, sagt die Pressemitteilung noch nichts.

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