Taxi-Bundesverband begrüßt Münchner Festpreise
Die Festpreis-Option als Alternative zum normalen Taxi-Tarif, die am 1. September 2023 in München eingeführt wird, könnte ein Modell für ganz Deutschland sein. Es bietet drei Vorteile: Erstens wissen die Fahrgäste vorher, was sie am Ziel zahlen müssen. Zweitens kann so der Konkurrenzdruck gegenüber taxiähnlichen Angeboten wie zum Beispiel von Uber gemindert werden. Drittens bleiben den Fahrgästen höhere Preise infolge von Staus erspart. Das schreibt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V., am 29. August 2023 in einer Pressemitteilung des älteren Dachverbands.
In den über 800 verschiedenen Tarifgebieten Deutschlands könnten nun Festpreise nach dem Vorbild Münchens eingeführt werden. Dabei dürfe es aber nicht bleiben, schreibt Oppermann. Für einen fairen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen müssten auch Mindestpreise für Mietwagen eingeführt werden, die sich am Taxitarif orientierten.
Wie nahe diese Mindestpreise für Mietwagen an den Taxitarifen liegen sollten, ist derzeit Gegenstand mehrerer juristischer Gutachten zu dieser durch die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor zwei Jahren geschaffenen Regulierungsmöglichkeit. Deshalb hat der Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz im Auftrag verschiedener Landesverbände des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) bereits Mitarbeitenden von Genehmigungsbehörden in mehreren Bundesländern in online-Seminaren ihre Spielräume aufgezeigt. Wie berichtet, wird er dies in Kürze wieder für die bayerischen Genehmigungsbehörden tun.
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