Taxi-Apps: Am 6. April 2017 wird es für Uber ernst

Der Bundesgerichtshof hat für diesen Termin eine Verhandlung über die Zulässigkeit des Limousinendienstes Uber Black angesetzt.
Dietmar Fund

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat für den 6. April 2017 um 10 Uhr einen Verhandlungstermin anberaumt, in dem die Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine App zur Debatte steht. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts wird dabei über die Frage zu urteilen sein, ob die Smartphone-Applikation Uber Black einen Verstoß gegen die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen bedeutet.

Die App leite die Bestellung über einen Server sowohl an ein mit Uber kooperierendes Mietwagenunternehmen, dessen Fahrer dem Besteller am nächsten sei, als auch an diesen Fahrer selbst weiter. Das hatten die beiden Vorinstanzen als Verstoß gegen Paragraf 49 Absatz 4 PBefG gewertet, wogegen Uber die vom Berufungsgericht zugelassene Revision verfolgt hatte.

Die Urteile der beiden Vorinstanzen waren bereits im Februar 2015 beziehungsweise im Dezember 2015 gefällt worden.
 

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