Neuer alter Wirbel um Uber in Köln
Das Landgericht Köln habe eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem US-Konzern Uber die Vermittlung von Mietwagen über seine App Uber-X in Deutschland verbiete, meldeten am 24. Oktober 2019 unter anderem die Süddeutsche Zeitung und die Passauer Neue Presse. Beide verwendeten Basismaterial der Nachrichtenagentur dpa.
Während das Landgericht Köln zur Sache keine Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht hat, ist ein Blick auf die Berichterstattung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) erhellend. Dort heißt es, der WDR habe am 22.10.2019 erfahren, dass das Landgericht Köln bereits am 19.07.2019 eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen habe. Allerdings halte sich das Unternehmen nicht daran und vermittle weiterhin Fahrten. Solche Fälle seien dem Sender aus Köln und aus Düsseldorf bekannt.
Wie beim letzten Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe am 12. Oktober 2019 in Paderborn bekannt wurde, verfügt der Taxi-Ruf Köln offenbar über eine Fahrer-App, mit deren Hilfe Taxifahrer Taxifahrer Verstöße von Uber-Fahrern gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Zeitstempel festhalten und zur weiteren Verfolgung an ein Rechtsanwaltsbüro weiterleiten. Es belange dann die betroffenen Unternehmer über das Wettbewerbsrecht. Den für Uber fahrenden Unternehmern drohten Strafen bis 1.500 Euro.
Diese Information wollte taxi heute bei Aleksandar Dragicevic überprüfen, dem Vorstandssprecher des Taxi-Rufs Köln. Die wegen seiner Abwesenheit per E-Mail am 13. Oktober 2019 an ihn gestellte Anfrage blieb bislang unbeantwortet.
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