Müller ergänzte auf die Nachfrage eines Teilnehmers, die werkseitige Vorrüstung bedeute nicht, dass man auch ein Taxameter im Werk einbauen lassen müsse. Einen Taxiunternehmer, der ein Taxi zu einem Mietwagen umrüsten wollte, um ihn als Reserve einzusetzen, informierte Müller darüber, dass er in einem solchen Fall ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müsse. Dies gelte, obwohl sich ein Taxameter wie das HALE-Gerät, das der Kollege einsetzt, einfach zum Wegstreckenzähler umprogrammieren lasse, ohne es auszubauen.
Müller gab den Versammlungsteilnehmern den Rat, in solchen Fällen bei ihrer zuständigen Konformitätsbewertungsstelle nachzufragen, was sie genau verlange. Der Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Bad Heiligenstadt betreibt auch einen Umrüstbetrieb für Taxis, der ein Stützpunkt mehrerer Taxameter-Hersteller ist.
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