Belegpflicht gilt im Taxi nicht

Der Steuerfachmann Edo Diekmann nahm beim Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg klar Stellung und riet dazu, jetzt nicht noch in Verfahren wie INSIKA zu investieren.

Edo Diekmann (v.r.) nahm als Gast von Remmer Witte und Wojciech Plader an der Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe teil. (Foto: Dietmar Fund)
Edo Diekmann (v.r.) nahm als Gast von Remmer Witte und Wojciech Plader an der Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe teil. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Kassenbonpflicht gilt nur für Kassen. Da Taxameter und Wegstreckenzähler laut der Kassensicherungsverordnung nicht zu den Kassen zählen, gibt es im Taxi keine Belegpflicht. Das sagte Edo Diekmann vom Landesamt für Steuern Niedersachsen am 29. Februar 2020 beim Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg. Er war dort zu Gast im dzo Dienstleistungs-Zentrum Oldenburg, wo dieses Mal 15 Mehrwagenunternehmer und zwei Unternehmerinnen aus ganz Deutschland tagten.

Diekmann berichtete, dass die Kassensicherungsverordnung, die derzeit nicht für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt, ergänzt wird. Zum einen gebe es für den Bereich der Kassen einige Änderungen und zum anderen solle der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung auf Taxameter und Wegstreckenzähler erweitert werden. Ob dies bereits zum 01.01.2023 umsetzbar sei, könne derzeit nicht abgeschätzt werden.

Der Entwurf dieser Neufassung ist bislang nicht veröffentlicht worden. Deshalb darf man darauf gespannt sein, welche steuerlichen Anforderungen an die Datenaufzeichnung und -aufbewahrung gestellt werden, zumal diese nationale Regelung den EU-Vorgaben an Taxameter nicht entgegenstehen darf. Diekmann fand das im Hinblick auf die vom mobilen Gewerbe geforderte Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern fatal, weil eigentlich dringend technische Anforderungen an die Integration der vorgesehenen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in die Geräte festgelegt werden müssten, damit Hersteller und Unternehmer Planungssicherheit bekämen. Dazu müssten seines Erachtens die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammenarbeiten. Sie unterständen aber zwei unterschiedlichen Bundesministerien.

Diekmann empfahl dringend, über die Verbände entsprechend vorstellig zu werden und insbesondere die Frage zu klären, ob sich das INSIKA-Verfahren aufrüsten lasse. Falls das nicht gewährleistet sei, mache es betriebswirtschaftlich wenig Sinn, jetzt noch in ein neues System zu investieren, so lange die technischen Anforderungen an die Implementierung einer TSE nicht bekannt seien.

Der in der Taxi-Branche sehr bekannte Referent aus Oldenburg ist Sachbearbeiter im Betriebsprüfungsreferat des Landesamtes für Steuern Niedersachsen. Außerdem arbeitet er als Sachverständiger bei der Anhörung des Kassen-Gesetzes und ist Mitglied einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines FAQ-Katalogs im Zusammenhang mit der Kassensicherungsverordnung.

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