Taxi- und Mietwagenunternehmer können bei angekündigten Hitzegewittern nicht einfach ihre Autos in der Garage stehen lassen, wie es der Dekra normalen Fahrzeugbesitzern empfiehlt. Wenn sie daher ein Hagelschaden ereilt, greifen zwar Teil- und Vollkasko, aber dennoch sollten die Unternehmer unbedingt einen anderen Rat der Sachverständigen berücksichtigen und an ihre Schadenminderungspflicht denken. Zerdeppern starke Hagelkörner nämlich die Scheiben, muss der Fahrzeugbesitzer sie abdecken und damit verhindern, dass es durch eindringendes Wasser zu Folgeschäden im Innenraum kommt.
Generell empfehlen die Sachverständigen, genau festzuhalten, wo und zu welcher Uhrzeit der Hagelschaden entstanden ist. Sie raten auch dazu, den Schaden zu fotografieren. Mit diesen Angaben solle man den Schaden unverzüglich seiner Versicherung melden. Das könne telefonisch, schriftlich oder per E-Mail geschehen.
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