Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt und deren sofortigen Vollzug angeordnet. Uber darf demnach weder über eine Smartphone-App noch über vergleichbare Wege Angebote vermitteln, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.
Für den Fall, dass sich Uber darüber hinwegsetzt, ordnete die Behörde ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an. Das Verwaltungsgericht könne auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen, heißt es in einer Presseerklärung.
Das Landesamt begründet diese Maßnahme mit dem Schutz des Fahrgastes und der Fahrer. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde könne nicht tolerieren, dass sich ein Fahrgast im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Personenbeförderung nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen aussetze und im Schadenfalle von einem Haftungsausschluss der Versicherung betroffen sei. Die Verfügung schütze auch den Fahrer, weil die Kfz-Haftpflichtversicherung die mit der Personenbeförderung verknüpften Risiken nicht abdecke. Im Übrigen sei die fortgesetzte Personenbeförderung ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 20.000 Euro Bußgeld geahndet werden könne.
Die Unterlassungsverfügung, so teilt das Amt abschließend mit, sei noch nicht rechtskräftig. Uber könne Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.
Die Berliner Taxivereinigung e.V. begrüßte die Entscheidung und wertete sie als „Stärkung des Verbrauchers“. Ihr Vorsitzender Richard Leipold wünscht sich, dass nun auch weitere Städte nach Hamburg und Berlin elektronische Vermittler eindeutig in die Schranken weisen, die alle Regeln der Personenbeförderungsrichtlinien missachteten.
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