Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, ging es bei dem umstrittenen Gutachter-Honorar um Kosten in Höhe von 866,74 Euro, die ein vom Unfallopfer beauftragtes Sachverständigenbüro ordnungsgemäß in Rechnung gestellt hatte.
Die Versicherung des zwar zum Alleinschuldigen erklärten Unfallverursachers wollte davon aber nur knapp zwei Drittel des Betrags übernehmen. Die im Verfahren erfolgreiche Klägerin hätte ja mit gleichem Ergebnis auch auf einen merklich billigeren Gutachter zurückgreifen können, hieß es.
Dem widersprach das Nürnberger Amtsgericht, denn einem Unfallgeschädigten sei vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten, Marktforschung zu betreiben und mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen. Damit trägt das Risiko eines teuren Gutachtens nicht der Geschädigte, sondern immer der Schädiger.
Amtsgericht Nürnberg, Az. 31 C 8164/10
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