Wer verbotswidrig parkt, zahlt einen Teil des Unfallschadens

Ein Autofahrer, dessen falsch geparktes Fahrzeug angefahren wird, bleibt auf einem Viertel des Schadens sitzen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem Falschparker Mitschuld an einem Auffahrunfall zugesprochen. (Foto: OLG Frankfurt am Main)
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem Falschparker Mitschuld an einem Auffahrunfall zugesprochen. (Foto: OLG Frankfurt am Main)
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenfahrer sind oft nachts unterwegs und haben mit verbotswidrig geparkten Fahrzeugen zu tun. Sie könnte deshalb ein Urteil interessieren, das das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 15. März 2018 zu einem Unfallschaden gefällt hat, bei dem ein falsch geparkter Wagen angefahren worden war.

In dem Fall mit dem Aktenzeichen 16 U 212/17 hatte ein Autofahrer unmittelbar hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel im Halteverbot auf der rechten Straßenseite geparkt. Bei Dunkelheit war danach ein anderer Autofahrer ungebremst auf die hintere linke Ecke des Fahrzeugs aufgefahren und hatte den Wagen auf zwei weitere geparkte Fahrzeuge geschoben, von denen eines seinerseits im Parkverbot abgestellt gewesen war.

Das Gericht urteilte, dass der Unfall nicht unvermeidbar gewesen sei und der Auffahrende den Zusammenstoß durch ein Umfahren hätte vermeiden können. Daher überwiege zwar der Verursachungsanteil des aktiv fahrenden Verkehrsteilnehmers, aber dennoch stünde dem Geschädigten hier auf Grund der besonderen Umstände nur ein anteiliger Schadenersatzanspruch zu. Er habe sein Fahrzeug so geparkt, dass der fließende Verkehr nicht unerheblich erschwert worden sei. Der Fahrer trage allerdings die größere Verantwortung für den Unfall. Daher müsse er mit 75 Prozent auch den überwiegenden Teil des Schadens übernehmen.
 

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