Taxigenossenschaft darf mytaxi nicht verbieten
Nach einem Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Taxi Bonn eG ihre Satzung ändern. Sie enthielt bisher einen Passus, der die Doppelmitgliedschaft auch in einer anderen Funkzentrale ebenso ausschloss wie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen. Das teilt die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt mit.
Ein in Frankfurt am Main ansässiges Team der Kanzlei war im Auftrag der Daimler-Tochter Intelligent Apps gegen die Bonner Taxigenossenschaft vorgegangen. Intelligent Apps betreibt die Vermittlungs-App mytaxi.
Die Taxi Bonn eG besteht seit 1960. Nach eigenen Angaben vermittelt sie derzeit 321 Taxen.
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