Zweimal links abzubiegen erfordert größte Sorgfalt
Eine Autofahrerin war nach links aus einer Grundstücksausfahrt abgebogen und wollte 14 Meter später links in eine Seitenstraße abbiegen. Dabei übersah sie einen nachfolgenden Autofahrer, der die Dame gerade überholen wollte. Das Oberlandesgericht Hamm sprach der zweimal links Abbiegenden in dem verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen 9 U 210/13 die volle Schuld zu, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt wegen der besonderen Gefahren erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten würden. Die Autofahrerin sei mit geringer Geschwindigkeit eingebogen und hätte den anderen Autofahrer auch bemerkt. Dennoch habe sie sich vor dem Linksabbiegen in die Seitenstraße nicht vergewissert, dass er ihre Abbiegeabsicht erkannt habe. Sie habe es versäumt, durch einen zweiten Blick nach hinten unmittelbar vor dem Abbiegen den rückwärtigen Verkehr zu kontrollieren.
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