Fristlose Kündigung bei Attest-Verweigerung rechtens

Wer beharrlich die Abgabe eines ärztlichen Attests verweigert, riskiert eine außerordentliche Kündigung.

Dietmar Fund

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, muss seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest einreichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, obwohl ihn der Arbeitgeber mehrmals dazu aufgefordert hat, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist. Es trägt das Aktenzeichen 3 Sa 432/13.

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für vier Wochen eingereicht, aber den Dienst danach nicht angetreten, ohne seinen Arbeitgeber zu kontaktieren. Nachdem der Personalleiter mehr als siebenmal versucht hatte, den Mitarbeiter zu erreichen, schickte er ihm eine Abmahnung. Nachdem auch sie zu keiner Reaktion führte, wurde dem Mann fristlos gekündigt, wogegen er Kündigungsschutzklage erhob.

Das Landesarbeitsgericht befand, dass eine außerordentliche Kündigung nicht nur bei erheblichen Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis ausgesprochen werden kann, sondern auch, wenn der Arbeitnehmer so genannte Nebenpflichten beharrlich und vorsätzlich nicht erfüllt hat.

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