Bei Schritttempo passt nur der erste Gang

Wer in einer Spielstraße die Tachonadel zucken sieht, ist schon zu schnell. Darauf weist das Goslar Institut hin.
In Spielstraßen darf man nur mit Schritttempo fahren und nur in dafür markierten Flächen parken. (Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de)
In Spielstraßen darf man nur mit Schritttempo fahren und nur in dafür markierten Flächen parken. (Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de)

Nach einem blau unterlegten Hinweisschild, das einen Erwachsenen und ein spielendes Kind mit einem Ball zeigt, dürfen Auto- und Radfahrer höchstens noch mit Schritttempo fahren. Als solches gelten höchstens 4 bis 7 km/h. Diese Vorgabe halten Pkw in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Zonen aber nur dann ein, wenn die Tachonadel sich gar nicht bewegt. Das ist höchstens im ersten Gang bei Standgas der Fall. Wenn die Nadel sich bewegt, ist man schon zu schnell. Darauf weist das Goslar Institut hin.

Wer zu schnell fahre, könne mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen, warnt das Goslarer Institut. Es steht dem Versicherer HUK Coburg nahe.

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