Verpflegungspauschale wird verdoppelt

Taxiunternehmer, die ihren Fahrern für Schichten über acht Stunden eine Verpflegungspauschale zahlen, können sich ab dem kommenden Jahr über eine Verdoppelung des steuerfreien Pauschbetrags freuen.
Redaktion (allg.)

Wer mehr als acht Stunden hinterm Steuer sitzt, dem knurrt schon mal der Magen. Und weil man sich auswärts in der Regel nicht so günstig ernähren kann wie zuhause, hat der Gesetzgeber einen Pauschalbetrag für den finanziellen Mehraufwand festgelegt, der von der Steuer abgesetzt werden kann.

Taxiunternehmer können ihren Fahrern diesen Verpflegungsmehraufwand erstatten. Sechs Euro pro Tag, an dem die Taxischicht länger als acht Stunden dauert, sind auf diese Weise steuerfrei möglich.

Mit dem kommenden Jahr wird sich die Tagespauschale auf zwölf Euro verdoppeln. Die Änderung ist Teil des Gesetzes „zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts”, das zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.

Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich jetzt übrigens nicht mehr in § 4, sondern im neu eingefügten § 9 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

(sk)
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