VDV fordert Vorfahrt für Öffis statt Auto

Für eine Priorisierung der ÖPNV-Belange und Potenziale plädiert der Verband der Verkehrsunternehmen. Bus und Bahn sollten ins Zentrum der Debatte gestellt werden, nicht das Auto, das im Hinblick auf den Klimaschutz, Luftreinhaltung, Flächenverbrauch und Verkehrssicherheit ungeeignet sei.

Vorfahrt für Busse und Bahnen vor dem Auto fordert der VDV in einem aktuellen Positionspapier. | Foto: ADAC
Vorfahrt für Busse und Bahnen vor dem Auto fordert der VDV in einem aktuellen Positionspapier. | Foto: ADAC
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat in der aktuellen Diskussion über die Modernisierung des Straßenverkehrs ein Positionspapier vorgelegt und fordert, den Fokus stärker auf den ÖPNV zu richten. Das Papier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ fasst die Argumente des Verbands zusammen, der im öffentlichen Personen- und Eisenbahnverkehr über 640 Mitgliedsunternehmen repräsentiert.

„Wir wollen, dass auch das Recht im Straßenverkehr auf die Belange der Menschen und der Klimaneutralität ausgerichtet wird. Deshalb sollte der ÖPNV im Straßenverkehr priorisiert werden und Vorfahrt haben. Vieles, was wir heute im Straßenverkehr sehen, ist stark auf die Belange des Pkw-Verkehrs ausgerichtet. Wir müssen angesichts der viele Probleme, die daraus erwachsen – mit Blick auf Klima, Feinstaub, Flächenverbrauch, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität – Bus und Bahn stärker in das Zentrum des Rechtsrahmens setzen", erklärte VDV-Vizepräsident Dahlmann-Resing.

Zu häufig würden die Kommunen gewünschte Vorrangregelungen nicht umsetzen können, weil ihnen rechtlich die Hände gebunden seien, etwa bei der grundsätzlichen Vorfahrt von Stadt- und Straßenbahnen, bei Bussonderfahrstreifen oder beim illegalen Linksabbiegen. "Wir müssen das Recht vom Kopf auf die Füße stellen“, appellierte Dahlmann-Resing. Ein klimaschützendes Straßenverkehrsrecht, das die Ziele moderner Mobilität berücksichtigt, sei das Ziel des VDV, der zahlreiche Anpassungen vorschlägt – vom Ausstieg auf die Fahrbahn über weiße Bordsteine am Andreaskreuz bis hin zum Halten und Parken im Schienenbereich.

„Das vorliegende Papier weist einen erfolgversprechenderen Weg mit lebensnahen Änderungen. Diese betreffen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die hierzu erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift“, führt Dahlmann-Resing weiter aus.

Darüber hinaus ergebe sich gemäß VDV auch Anpassungsbedarf bei der Sanktionierung von Verstößen in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Vorrang für Bahnen, Verfahren Bussonderfahrstreifen Als Beispiele für die Vorschläge nennt Dahlmann-Resing den Grundsatz „Schienenfahrzeuge haben Vorfahrt“ als allgemeines Prinzip im Straßenverkehrsrecht zu verankern. Dieses dürfe nur durch besondere Anordnung im Einzelfall – zum Beispiel von Lichtzeichen oder Verkehrszeichen – durchbrochen werden. Ein weiteres Beispiel sei, Bussonderfahrstreifen („Busspuren“) häufiger und nicht nur unter den restriktiven Bedingungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO zuzulassen. Ferner müssten sie generell von fremden Verkehren freigehalten werden. Schließlich werden in dem Papier auch Maßnahmen gefordert, illegales Linksabbiegen stärker zu verhindern und zu sanktionieren. Denn hierdurch entstehen viele Unfälle mit Personenschäden, die auch eine Störung der dort fahrenden ÖPNV-Linie zur Folge haben.

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