Mindestlohn senkt die Zahl der Minijobs

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat festgestellt, dass vermehrt Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umgewandelt worden sind.
Schon der erste Mindestlohn von 8,50 Euro hat laut dem IAB zu einem Rückgang der Minijobs geführt. (Foto: Dietmar Fund)
Schon der erste Mindestlohn von 8,50 Euro hat laut dem IAB zu einem Rückgang der Minijobs geführt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Mit Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Ein Teil davon wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am 19. April 2017 veröffentlicht wurde.

Mit 110.000 lag die Umwandlungsquote unmittelbar nach der Einführung des Mindestlohns doppelt so hoch wie im Jahr zuvor, wo nur 53.000 Minijobs umgewandelt worden waren. Laut dem Institut handelte es sich bei den Umwandlungen vor allem um Minijobs von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Ostdeutschen. Stark überdurchschnittlich sei die Umwandlungsquote unter anderem im Bereich „Verkehr und Lagerei“ gewesen.

Eine weitere Erkenntnis der Studie: „In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen.“ Das könnte auch auf das mobile Gewerbe zutreffen.

Das IAB wurde 1967 als Forschungseinrichtung der damaligen Bundesanstalt für Arbeit gegründet. Seit 2004 ist es eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

Die Studie kann als pdf-Datei im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.

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