Taxiverband lud zu Mobilitätsdaten-Webinar

Auf Einladung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. referierte Rechtsanwalt und Branchenkenner Thomas Grätz über den Stand der Dinge.

Was genau die Mobilitätsdatenverordnung 2022 von Taxi- und Mietwagenbetrieben und ihren Vermittlungssystemen verlangt, ist in weiten Teilen noch immer unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Was genau die Mobilitätsdatenverordnung 2022 von Taxi- und Mietwagenbetrieben und ihren Vermittlungssystemen verlangt, ist in weiten Teilen noch immer unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Welche Änderungen bringt die Mobilitätsdatenverordnung den Taxi- und Mietwagenbetrieben am 1. Januar 2022? Welche statischen Daten müssen die Betriebe dann in welchem Format wohin liefern? Welche Art von Betrieben ist überhaupt betroffen? Sind Einzelunternehmer, die noch einen Fahrer beschäftigen, betroffen oder wie Solo-Selbständige von der Pflicht befreit? Diesen Fragen ging ein Webinar nach, das der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. am 13. Dezember 2021 organisiert hatte. In seinem Auftrag referierte gut 45 Minuten lang Rechtsanwalt Thomas Grätz, der auch als Kommentator des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) tätig ist. Viele Taxi- und Mietwagenunternehmer kennen ihn noch als Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. und seines Vorgängers BZP.

Laut Thomas Kroker, dem Vorsitzenden des bayerischen Landesverbandes, hatte die Online-Veranstaltung mehr als 50 Teilnehmer. Unter ihnen seien überwiegend Beschäftigte bayerischer Zulassungsbehörden und des bayerischen Verkehrsministeriums gewesen, denen der Verband habe darlegen können, wie wenige Informationen zu diesem Thema derzeit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr kämen. Inhaltlich könne man daher derzeit wenig Neues berichten. Vertreter führender Software-Hersteller hätten das ebenso interessiert aufgenommen wie Geschäftsführer und Funktionäre anderer Taxiverbände.

Wichtig für die Teilnehmer war auch der Rat von Thomas Grätz an die Unternehmer, dass sie jetzt erst einmal nichts zu tun brauchten. Das Portal, das die Daten entgegennehmen solle, sei darauf noch gar nicht eingerichtet. Es spreche außerdem alles dafür, dass ein Verstoß gegen die Daten-Abgabepflicht so schnell nicht verfolgt werde. Es seien noch nicht einmal die Bußgelder dafür festgelegt.

Nach der positiven Resonanz auf dieses Webinar liegen Kroker schon wieder Anfragen für eine Folgeveranstaltung vor. Sie wird für Januar 2022 angepeilt.

Logobanner Liste (Views)