Schleswig-Holsteiner Taxiunternehmer lehnen Kassenangebot ab

Bis Ende März 2015 werden Krankenfahrten nach dem gültigen Taxitarif abgerechnet.
Dietmar Fund

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. haben am 17. Dezember 110 von 164 anwesenden Unternehmern das Vergütungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt, das ab 2015 gelten sollte. Das erklärte Thomas Krotz, der 1. Vorsitzende des Landesverbandes, auf Anfrage von taxi heute, nachdem die Taxiunternehmer Holger Steffen und Olaf Völker die Redaktion benachrichtigt hatten.

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der AOK Nordwest, des Verbandes der Ersatzkassen und des BKK-Landesverbandes NordWest hätte das Angebot der Kassen eine Preiserhöhung von 15 Prozent gebracht. Das wollte Thomas Krotz weder bestätigen noch dementieren, da in Schleswig-Holstein Tariferhöhungen für alle 16 Tarifgebiete beantragt worden seien, über die aber noch nicht überall entschieden worden sei. „Auf jeden Fall lag das Angebot der Kassen weit weg von den beantragten Tarifen“, sagte Krotz. Die Kassen schreiben in ihrer Pressemitteilung, die neue, mehrfach nachgebesserte Vergütungsvereinbarung hätte auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns „ausreichend berücksichtigt“.

Da der alte Vertrag noch drei Monate nachwirkt, müssen die Taxiunternehmer die Krankenfahrten bis zum 31. März 2015 nach dem jeweils gültigen örtlichen Taxitarif mit den Kassen abrechnen. Der Verbandsvorsitzende will in dieser Zeit versuchen, ein verbessertes Angebot auszuhandeln.

In seiner eigenen, am 22. Dezember veröffentlichten Pressemitteilung erklärt der Verband, die neuen Vergütungssätze hätten teilweise um bis zu 30 Prozent unter den amtlichen Taxitarifen gelegen. Da die Fahrtkosten nur 0,3 Prozent Anteil an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens hätten, sei es unverständlich, dass ausgerechnet in diesem Segment ein solch hoher Kostendruck aufgebaut werde. Ein erheblicher Betreuungsaufwand und ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand müssten sich auch in der Vergütung widerspiegeln.

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