Krankenbeförderungen: Taxi-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern - Ein Angebot mit Folgen

Guido Sembach, der Vorsitzende des Landesverbandes für das Taxi – und Mietwagengewerbe Mecklenburg - Vorpommern e.V., zeigte den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 29. November 2025 in Roggentin das Dumping-Angebot der Krankenkassen für die Vergütung von Krankenbeförderungen auf.

Natürlich werden Versicherte gern als normale Fahrgäste im Taxi nach der gültigen Taxitarifordnung befördert, so der Landesverband Mecklenburg - Vorpommern.| Foto: Planetfox, pixabay
Natürlich werden Versicherte gern als normale Fahrgäste im Taxi nach der gültigen Taxitarifordnung befördert, so der Landesverband Mecklenburg - Vorpommern.| Foto: Planetfox, pixabay

Sembach sagte: „Ich traue mich gar nicht, Ihnen dieses Angebot aufzuzeigen“, als er zu den Mitgliedern sprach. Die Krankenkassen wie AOK, Barmer und IKK setzten sich in keiner Weise mit dem drastischen Rückgang der Taxiunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auseinander. 500 Unternehmen und damit 60 Prozent des Gewerbes haben seit dem Jahr 2000 ihre Unternehmen schließen müssen. In den Verhandlungen zeigte der Verband den Kassen verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf, um die Versorgungssicherheit ihrer Versicherten weiterhin zu gewährleisten. Auf die Frage, wie wichtig den Kassen die Versorgungssicherheit ihrer Versicherten sei, kam von den Kassenvertretern nur: „Wir haben die gesetzliche Pflicht.“

Die Mitgliederversammlung hat nach diesem Dumping-Angebot das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Mehrere entrüstete Mitglieder konnten nicht glauben, dass sich die AOK, Barmer, IKK usw. bei ihrem Angebot überhaupt nicht an den Lösungsvorschlägen des Verbandes orientiert hatten.

Somit geht der Verband erst einmal davon aus, dass es ab 01. Januar 2026 zu Versorgungsengpässen bei Krankenbeförderungen kommen wird.

Die Vertragsbeziehung zwischen Kassen und Verband stützen sich lediglich auf die Vergütung und die Abrechnung, wenn Taxi- und Mietwagen von den Kassenversicherten einen Transportschein annehmen. Somit bestehe keine Beförderungspflicht für Krankenbeförderungen für die Taxi- und Mietwagenunternehmen!

Natürlich werden Versicherte gern als normale Fahrgäste im Taxi nach der gültigen Taxitarifordnung befördert. Den zu bezahlenden Taxameterpreis können die Versicherten dann bei den Krankenkassen einfordern.

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