LTV rät zur Kündigung ungünstiger DAK-Einzelverträge

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes reagiert auf die Weigerung der Krankenkasse, Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmern kostendeckende Tarife zu bezahlen.
Dietmar Fund

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) rät allen Taxi- und Mietwagenunternehmern des Bundeslandes, die nach den DAK-Tarifen Krankenfahrten ab 2015 nicht kostendeckend durchführen können, bestehende Einzelverträge zum 31.12.2014 zu kündigen und die mit den alten Tarifen neu angebotenen nicht zu unterschreiben. Die Unternehmer müssten bei Patienten der DAK den vollen Fahrpreis nach Tarif einfordern und ihnen darüber natürlich eine Quittung ausstellen, die sie dann bei ihrer Kasse einreichen könnten, ohne zu wissen, ob sie den Fahrpreis voll erstattet bekommen. Das teilte der LTV in einer Pressemitteilung mit.

Die Kasse müsste laut LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer schon jetzt rund 35 Prozent mehr vergüten. Nach der Einführung des Mindestlohnes müsste sie ab 2015 zirka 70 Prozent mehr bezahlen. Wie alle Kassen werde auch die DAK nach der Einführung des Mindestlohns von höheren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Außerdem müsse auch sie die Auftraggeberhaftung beachten, die in Paragraf 13 des Mindestlohngesetzes geregelt ist.

Laut dem LTV ist die DAK die einzige Krankenkasse in Thüringen, die keinen Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten mit dem Verband geschlossen hat. Nach Schätzung des LTV hat die DAK mit etwa 400 der 850 Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer einen Einzelvertrag geschlossen.
 

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