Einstweilige Verfügung soll UberPop stoppen

Das Landgericht Frankfurt am Main verbietet den Einsatz der App UberPop ohne offizielle Genehmigung nach dem PBefG in ganz Deutschland.
[node:title]

Wie erst am 2. September 2014 bekannt wurde, hat das Landgericht Frankfurt am Main am 25. August 2014 in einem Eilverfahren ohne mündliche Anhörung eine Einstweilige Verfügung gegen die in Amsterdam ansässige Uber B.V. erlassen. Sie verbietet es dem aus den USA stammenden Fahrdienst in ganz Deutschland, ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Fahrgäste über seine App Uber und/oder den Dienst UberPop zu befördern. Für jeden Fall der Zuwiderhandung wurde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro verhängt. Ersatzweise käme auch eine bis zu sechsmonatige Ordnunghaft in Frage, die am Direktor von Uber zu vollstrecken wäre.

Gegen Uber geklagt hatte die in Frankfurt am Main ansässige Genossenschaft Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG. Sie hat den Beschluss auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sieht durch den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main seine Rechtsauffassung bestätigt. Dass Beförderungsleistungen nicht ohne staatliche Genehmigung und nicht von Personal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden dürften, diene der Qualität und dem Schutz des Kunden, erklärte BZP-Präsident Michael Müller.

Der BZP fürchte keinesfalls neue Marktteilnehmer, denn Wettbewerb fördere im Interesse der Kunden die Qualität der Leistung. Wettbewerb könne aber nur funktionieren, wenn für alle Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten würden, ergänzte Müller.

Laut der Frankfurter Genossenschaft kann Uber gegen den Beschluss Widerspruch einlegen, worauf dann eine mündliche Verhandlung stattfinden müsse, die mit einem Urteil ende. Bis zum Urteilsspruch sei die Einstweilige Verfügung gültig. Bis zum Start der Verhandlung könnten einige Monate vergehen.

Wie ein deutscher Sprecher des Fahrtenvermittlers bereits in den Fernseh-Nachrichten erklärte, will Uber seine Dienste trotz der Einstweiligen Verfügung in Deutschland weiter anbieten und Klage gegen den Beschluss erheben. Der medienwirksame Auftritt von Uber dürfte damit noch um weitere Kapitel ergänzt werden.

Den Beschluss des Landgerichts kann man unter der Rubrik „Presse“ auf www.taxi-deutschland.net als pdf-Datei herunterladen. Nähere Informationen zum Beschluss sind unter im Thema des Monats September von taxi-heute.de zu finden.

Logobanner Liste (Views)