Niedersachsen klärt Abstandsregelung für Taxis

Mit einem Erlass hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium klargestellt, wie mit der Abstandsregelung im Zuge der Corona-Bekämpfung zu verfahren ist.

Selbst in Großraumtaxis lässt sich ein Abstand von 1,50 Meter zum Fahrer kaum einhalten, selbst wenn der Fahrgast in der zweiten Reihe sitzt. Das ist dem Ministerium offenbar auch klar. (Foto: Dietmar Fund)
Selbst in Großraumtaxis lässt sich ein Abstand von 1,50 Meter zum Fahrer kaum einhalten, selbst wenn der Fahrgast in der zweiten Reihe sitzt. Das ist dem Ministerium offenbar auch klar. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn in Niedersachsen zwei Personen in der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personennahverkehrs aufeinandertreffen, müssen sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Das regelt sinngemäß eine Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23. März 2020.

Am 27. März 2020 hat die Fachvereinigung Personenverkehr im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ihre Mitglieder darüber informiert, dass das niedersächsische Wirtschaftsministerium dazu einen Erlass an alle nachgeordneten kommunalen Genehmigungsbehörden geschickt hat. Er erläutert, wie die Allgemeinverfügung in Taxis umgesetzt werden soll.

Demnach gibt die Allgemeinverfügung bei der Beförderung im Taxi oder Mietwagen keine Beschränkung auf maximal zwei Personen vor. So weit möglich, sei aber ein Abstand von 1,5 Meter vom Fahrer sowie zu den beförderten Personen untereinander einzuhalten, es sei denn, es handle sich um Personen, die in einer Wohnung zusammenlebten. Sei dieser Abstand nicht möglich, solle zumindest entsprechend der Fahrzeuggröße der jeweils größtmögliche Abstand eingehalten werden.

Um entsprechende Klarstellungen haben sich auch bereits einzelne Taxiunternehmer aus anderen Bundesländern bemüht. Wegen des Föderalismus kann man ihnen nur raten, in ihrem jeweiligen Landesverband oder in ihrem Bundesland nachzufragen, wie die Abstandsregelung bei ihnen auf Taxis und Mietwagen angewandt wird.

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