Schnelles Abschleppen wichtiger als Preisvergleich

Ein Unfallgeschädigter, der sein Auto nach einem Unfall abschleppen lassen muss, kann das erstbeste Unternehmen damit beauftragen. Er ist nicht dazu verpflichtet, vorher „Marktforschung“ zu betreiben.
Redaktion (allg.)

Das hat das Amtsgericht Stade entschieden. Ein Autofahrer war unverschuldet in einen Unfall geraten und musste sein Fahrzeug abschleppen lassen. Als er im Anschluss die Kosten für die Räumung der Unfallstelle von der gegnerischen Versicherung ersetzt haben wollte, lehnte diese die komplette Kostenübernahme aufgrund des ihrer Ansicht nach zu hohen Rechnungsbetrages von rund 600 Euro ab. Bei einem anderen Unternehmen hätte das Abschleppen lediglich 370 Euro gekostet.

Das Amtsgericht Stade hielt die Forderung des Versicherers, vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens einen Preisvergleich durchzuführen, jedoch für überzogen. Eine solch intensive Recherche sei dem Geschädigten nicht zuzumuten. Im Vordergrund stehe an dieser Stelle eine möglichst schnelle Räumung der Unfallstelle.

Amtsgericht Stade, Urteil vom 10.01.2012, Az. 61 C 946/11

(sk)
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