Arbeitgeber kann bei häufigen Kurzerkrankungen kündigen

Die Lohnfortzahlung ist dann unzumutbar, wenn die Krankheitstage trotz gesundheitsfördernder Maßnahmen nicht abnehmen.
Dietmar Fund

Wenn ein Arbeitgeber auf häufige kurzzeitige Erkrankungen eines Arbeitnehmers mit gesundheitsfördernden Gegenmaßnahmen reagiert und auch diese nicht zu einer Verringerung der Krankheitstage führen, ist eine ordentliche Kündigung rechtens. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem Fall mit dem Aktenzeichen 11 Sa 462/13, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

Die abgewiesene Kündigungsschutzklage hatte eine Arbeitnehmerin angestrengt, die aus psychosomatischen Gründen und wegen des mit ihrem Schichtbetrieb verbundenen Stresses über mehrere Jahre hinweg zwischen 60 und 166 Tagen pro Jahr krankheitsbedingt fehlte. Der Arbeitgeber bot ihr mehrere Gesundheitskurse an und teilte sie lediglich in Schichten ein, die erst um 9 Uhr begannen. Als das nicht fruchtete, kündigte der Arbeitgeber.

Laut der Deutschen Anwaltshotline ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein solches „betriebliches Eingliederungsmanagement“ anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

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