Kleines Rechtslexikon, Teil 6

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Wer haftet für Schäden, die in der Waschanlage entstehen?
Redaktion (allg.)

Der Besitzer der Waschanlage. Dies entschied diese Woche der Bundesgerichtshof. Nach dem Urteil dürfen Betreiber von Waschanlagen nicht mehr, wie bisher häufig im Schadensfall praktiziert, die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftbedingungen ausschließen. Die Benutzer einer Waschanlage können "berechtigterweise" eine Reinigung ihres Fahrzeugs ohne Beschädigung erwarten, so der Gerichtshof. (BGH, AZ X ZR 133/03)

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