Der Besitzer der Waschanlage. Dies entschied diese Woche der Bundesgerichtshof. Nach dem Urteil dürfen Betreiber von Waschanlagen nicht mehr, wie bisher häufig im Schadensfall praktiziert, die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftbedingungen ausschließen. Die Benutzer einer Waschanlage können "berechtigterweise" eine Reinigung ihres Fahrzeugs ohne Beschädigung erwarten, so der Gerichtshof. (BGH, AZ X ZR 133/03)
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin