Kleines Rechtslexikon, Teil 7
Der Fahrgast darf zwar Hunde mitbringen und grundsätzlich müssen diese auch befördert werden. Allerdings: Wenn ein Hund aufgrund seiner Größe oder der Beschaffenheit des Fahrzeugs weder in den Kofferraum noch in den Fußraum passt, kann der Taxifahrer die Mitnahme verweigern. Gleiches gilt, wenn der Hund nicht vorschriftsmäßig gesichert werden kann und dadurch die Verkehrssicherheit negativ beeinflusst würde. Dies besagen Satz 1 und 2 des § 15, Abs.1 der BOKraft.
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