Verkehrsministerium startet neue Förderung für Schnelllader in Firmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm gestartet, das Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützen soll. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender, wie etwa Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste, wie man präzisiert. Neben Ladepunkten für Pkw seien erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Für den Aufruf steht ein Fördervorlumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.
"Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen", skizziert Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeute für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das sei nur mit hohen Investitionen möglich. Mit der Förderung unterstütze man den Schritt und begleite die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität, so Wissing weiter.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
"Die Elektrifizierung gewerblicher Flotten ist entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität. Mit diesem neuen Förderprogramm erweitern wir die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um ein ökonomisch sehr wichtiges Ladeszenario", findet Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflottenparkplatz soll so zur Realität werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (zum Beispiel elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau. Zur Information veranstaltet das Ministerium am 20. September 2023 von 9 bis 10 Uhr ein Webinar mit dem Titel „FA Errichtung gewerbliche Schnellladeinfrastruktur“. Es bringt Informationen zum Antragsverfahren.
Das Zitat Wissings erinnert stark an den Leitfaden E-Mobilität, den der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) im Herbst 2021 dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt hat. Er hatte genau das nun von Wissing formulierte Ziel, mit einer degressiven Förderung für einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität im Taxigewerbe zu sorgen, das mit seinen hohen Laufleistungen einen raschen Beitrag zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes leisten könnte.
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