Elektromobilität: BEM fordert Mindest-Anschluss-Leistung von 3,7 kW
Auf der Internationalen Fachmesse für Ladeinfrastruktur und Elektromobilität, Power2Drive, erörterte BEM-Vorstand Markus Emmert die Notwendigkeit abgesicherter Stromversorgung, die durch eine Grundversorgungspflicht deutscher Energieversorgungs-Unternehmen für Mobilität gewährleistet werden könne. Auf einem Fachpanel gab Emmert zu bedenken, dass der Gesetzgeber zwar den Bau von Wallboxen in Ein- und Mehrfamilienhäusern fördere, für die Installation von Netzanschlüssen auf Seiten der Energiewirtschaft gebe es jedoch keinerlei Push-Funktion.
Der Energie-Experte schlägt deshalb eine gesetzlich verankerte Mindest-Anschluss-Leistung im Stromnetz vor, die nach dem Einbau nun auch den Anschluss von Ladeinfrastruktur deutlich vereinfachen und die Elektromobilität erheblich vorantreiben helfe. Im Detail nannte Emmert die Grundversorgungspflicht aus §2 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz, welches explizit um die Grundversorgung für Mobilität erweitert gehöre.
Anders ausgedrückt: Wäre der Stromanschluss standardisiert für das Laden von E-Fahrzeugen nutzbar, entfiele für zahlreiche Verbraucher der leidige und zeitintensive Antrag auf Netzanschluss bei den Netzbetreibern.
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