BZP und Führhundhalter beschließen Partnerschaft

Auf einem Wochenendseminar förderten Vertreter der Blindenführhundhalter und BZP-Präsident Michael Müller das gegenseitige Verständnis.
Dietmar Fund

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und der Arbeitskreis „Führhundhalter“ der Blinden- und Sehbehindertenverbände aus Niedersachsen und Bremen haben auf einem Wochenendseminar in Bad Meinberg eine Partnerschaft beschlossen. Als erste Schritte vereinbarten BZP-Präsident Michael Müller und die Leiterin des Arbeitskreises, Gerda Mittag, die Erstellung zweier Informationsblätter.

Das eine Info-Blatt soll Taxifahrern erläutern, worauf es beim Transport blinder oder sehbehinderter Menschen und ihres Führhundes ankommt. Ein zweites Info-Blatt soll Blinden und Sehbehinderten ihre Rechte beim Taxifahren auflisten und ihnen Ansprechpartner nennen, an die sie sich im Falle von Problemen wenden können. Der BZP-Präsident möchte dafür eine eigene E-Mail-Adresse einrichten.

Der Arbeitskreis wird vom Bundesarbeitskreis der Führhundhalter unterstützt. Dessen Sprecher Robert Böhm nahm an der Tagung ebenfalls teil.

In Bad Meinberg konnte Michael Müller über die mehr als 800 Taxitarife im Bundesgebiet aufklären. Er erklärte den Teilnehmern, dass es keine Zweifel an der Beförderungspflicht für Blindenführhunde gebe. Dennoch laufe in der Praxis nicht alles optimal.

Laut Gerda Mittag wird die Mitnahme von Führhunden an Bahnhöfen und Flughäfen oft abgelehnt, während es bei telefonischen Bestellungen bei der örtlichen Taxizentrale fast keine Probleme gebe. Sie gestand auch zu, dass es hin und wieder Probleme gebe, weil der Führhund auf der Rücksitzbank statt im Fußraum oder im Laderaum eines Kombis mitgenommen werden solle. Auf der Bank habe er aus Gründen der Ladungssicherung aber nichts zu suchen.

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