Mehr Urlaub für Ältere ist rechtens

Laut dem Bundesarbeitsgericht ist es kein Fall von Altersdiskriminierung, einem älteren Mitarbeiter mehr Urlaubstage als jüngeren Kollegen zu gewähren.
Dietmar Fund

Ein Arbeitgeber darf älteren Mitarbeiter jährlich mehr Urlaubstage freiwillig gewähren als jüngeren. Diese unterschiedliche Behandlung kann unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein. Der Arbeitgeber hat dazu einen auf sein Unternehmen bezogenen Ermessensspielraum. So urteilte der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt am 21. Oktober 2014 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 9 AZR 956/12.

In dem verhandelten Fall hatte eine Beschäftigte eines Schuhherstellers es als altersdiskriminierend empfunden, dass sie nur 34 Urlaubstage bekam, Arbeitnehmer nach dem vollendeten 58. Lebensjahr jedoch 36. Schon die Vorinstanzen hatten diese Klage abgewiesen. Ähnlich war es Klägerinnen und Klägern in sechs weiteren Parallelverfahren ergangen.

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