BZP sichert Mitgliedern Taxi-Fahrten für die Bahn

Zum vierten Mal hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband den Zuschlag für die flächendeckende Hilfeleistung bei Störfällen bekommen.
Das flächendeckende Taxi-Angebot des BZP war laut dem Verband ausschlaggebend. (Foto: Dietmar Fund)
Das flächendeckende Taxi-Angebot des BZP war laut dem Verband ausschlaggebend. (Foto: Dietmar Fund)

Die im Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) organisierten Taxi- und Mietwagenunternehmer können in den nächsten drei Jahren bei starken Verspätungen oder Ausfällen von Zügen für die Deutsche Bahn fahren. Einen entsprechenden Vertrag hat der Dachverband deutscher Landesverbände und Taxizentralen geschlossen. Ihre Basis sind Preise, die nach der Einführung des Mindestlohns im Anfang 2015 vereinbart worden waren.

Die Bahn will in Störungsfällen Taxi-Gutscheine ausgeben. Sie sollen nach Möglichkeit als Sammelfahrten abgewickelt und über die dem BZP angeschlossenen Taxizentralen gebündelt abgerechnet werden.

Laut BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz hat der Verband zum vierten Mal das Rennen gemacht, weil nur er in der Lage sei, eine flächendeckende Abwicklung zu sichern.

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