Südbaden: Arbeitsverträge im Fokus

Beim 65. Tag des Straßenverkehrs in Offenburg hoben zwei Verbandsvertreter hervor, dass Taxiunternehmer wegen des Mindestlohns ihre Arbeitsverträge prüfen sollten.

Dietmar Fund

Die Taxitarife in Südbaden liegen auf Bundes-Höchstniveau. Dies gilt auch für die Vertragsabschlüsse mit der Krankenkassen. Dennoch können sich auch die 142 im Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden organisierten Taxiunternehmer nicht zurücklehnen. Vielmehr sollten sie ihre bestehenden Arbeitsverträge daraufhin überprüfen, welche Bestandteile von der Einführung des Mindestlohns tangiert werden. Diesen Rat gab Hauptgeschäftsführer Peter Welling bei der Tagung der Fachsparte Taxi- und Mietwagenverkehr am Vormittag des 65. Tages des Straßenverkehrs in Offenburg, zu der rund 50 Zuhörer gekommen waren. Welling empfahl, sich durch den Verband beraten zu lassen.

Detaillierte Hinweise zu den Arbeitsverträgen steuerte auch Michael Müller bei, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP). Er warnte erneut davor, mit den Fahrern Verträge für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn abzuschließen, weil sie sittenwidrig seien und den Fahrern die Möglichkeit gäben, drei Jahre lang rückwirkend die Nachzahlung bis zum Niveau des Mindestlohns zu verlangen.

Unternehmer, die wegen des Mindestlohns Fahrern kündigen müssten, sollten eine Änderungskündigung oder eine betriebsbedingte Kündigung keinesfalls mit dem Mindestlohn begründen, riet Müller unter Berufung auf den Arbeitsrechtler des Gesamtverbandes des Verkehrsgewerbes Niedersachsen, Benjamin Sokolovic. Zulässig sei hingegen eine betriebsbedingte Kündigung, die sich beispielsweise auf eine Verkleinerung der Kapazität des Betriebes stütze. Bevor man eine Kündigung ausspreche, solle man sich aber mit seinen Mitarbeitern zusammensetzen und mit ihnen über etwaige andere Lösungsvorschläge reden.

Müller empfahl eindringlich, in den kommenden Monaten zu prüfen, zu welchen Zeiten die eigenen Taxis nachgefragt werden, und sie auch nur dann auf die Straße zu schicken. Dies gelte insbesondere nachts.

Die rund 30prozentige Überkapazität des Taxi-Angebotes ist für Müller keine Frage der Taxi-Stückzahl, sondern der Einsatzplanung der Fahrzeuge. Die Überkapazität abzubauen, müsse das Gewerbe selbst schaffen. Die Behörden könnten mit einem Ausgabestopp für eingezogene Konzessionen nur eine sehr begrenzte Wirkung entfalten.

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