„Der Mindestlohn wird kommen“

Die Einführung eines Mindestlohns im Taxigewerbe würde nach Ansicht des Bundesverbandes BZP zu einer Tarifsteigerung von rund 25 Prozent führen und einen erheblichen Strukturwandel im Taxigewerbe bewirken.
Redaktion (allg.)

"Bei Beachtung der derzeit geltenden Regelungen ist ein Mindestlohn für Taxifahrer von 8,50 Euro nicht bezahlbar, wir liegen derzeit bei etwa 6,50 Euro", sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am Freitag auf einer Fachtagung in Saarbrücken.

Eine Anhebung der Tarife werde damit unausweichlich. Da dies jedoch einen längeren Genehmigungsprozess erfordere, stehe die Branche vor einem Strukturwandel. Die entsprechende Anhebung werde zu einem Wechsel von bisherigen angestellten Fahrern hin zu mehrheitlich selbstfahrenden Taxiunternehmern führen.

BZP-Präsident Michael Müller verwies auf entsprechende Erfahrungen nach der Einführung eines Mindestlohns in den Niederlanden. "Der Mindestlohn wird kommen. Es wird von unserer Seite keine Trickserei geben und kein Mogeln, die Branche stellt sich dem und wir gehen ehrlich mit dem Thema um".

Müller forderte die öffentlichen Auftraggeber auf, bei der Vergabe von Fahrten entsprechende Mindestlöhne zu berücksichtigen: "Es kann nicht sein, dass wir künftig 8,50 Euro zahlen sollen, bei öffentlichen Ausschreibungen aber derjenige gewinnt, der mit seinem Angebot deutlich unter diesem Stundenlohn liegt".

Die Einschätzung, dass Taxiunternehmer sich bald mit dem Thema Mindestlohn auseinandersetzen werden müssen, wird auch von Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic geteilt. Ein Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze werde inzwischen von allen politischen Parteien einschließlich der FDP propagiert. Taxiunternehmer seien daher gut beraten, sich darauf einzustellen, sagte der Justiziar des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) am vergangenen Samstag im Rahmen des vom HUSS-Verlag veranstalteten Seminars „Personalführung und Fuhrparkmanagement“ in Fulda.

Benjamin Sokolovic vertritt die Hamburger Mehrwagenbetriebe im Verfahren gegen die Arbeitssicherheitsbehörde der Hansestadt im Streit um die Rechtmäßigkeit der umsatzbeteiligten Entlohnung von Taxifahrern. Welche Tendenz sich hierbei abzeichnet, können Sie in der kommenden Printausgabe der taxi heute nachlesen, die am 26. Juni erscheint.

(sk)
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