Keine Novemberhilfe für Taxi- und Mietwagen-Betriebe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung im November 2020 hilft Taxi- und Mietwagenunternehmern gar nicht, obwohl sie von der Schließung der Gastronomie sowie der Einschränkung des Kulturbetriebs und des Tourismus massiv betroffen sind.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist einer Äußerung in einem TV-Interview treu geblieben und sieht für viele mittelbar Betroffene nur die Überbrückungshilfen vor. (Foto: BPA/Steffen Kugler)
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist einer Äußerung in einem TV-Interview treu geblieben und sieht für viele mittelbar Betroffene nur die Überbrückungshilfen vor. (Foto: BPA/Steffen Kugler)
Dietmar Fund

Bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes im November 2019 hat die Bundesregierung am 5. November 2020 Unternehmen, Betrieben, Selbständigen und Vereinen versprochen, die von den „temporären Schließungen“ im November 2020 betroffen sind. Solo-Selbständige können alternativ zum November-Umsatz des Vorjahres auch den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 als Maßstab heranziehen. Dies gilt nicht nur für „direkt Betroffene“ wie Hotelbetriebe, sondern auch für „indirekt Betroffene“. Als solche gelten Unternehmen, die „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Die Antragstellung ist über die bundesweite IT-Plattform für die Überbrückungshilfen vorgesehen. Wie bei der Überbrückungshilfe II dürfen nur Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einen Antrag stellen. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur für Solo-Selbständige.

Wegen der Bedingung, dass mittelbar Betroffene mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes zum Beispiel mit Hotels oder der Gastronomie erzielen und dies genau nachweisen müssen, dürften so gut wie alle Taxi- und Mietwagenunternehmer von der „Novemberhilfe“ ausgeschlossen werden, obwohl sich die Schließung der Gastronomie und das Verbot touristischer Reisen und Übernachtungen auch auf sie massiv auswirken. Die großstädtischen Taxizentralen werden die 80-Prozent-Hürde wohl kaum erreichen und außerdem sind ihre angeschlossenen Unternehmen mit ihren vielen zufällig vermittelten Fahrten ganz sicher nicht in der Lage, Anteile einzelner Kundensegmente nachzuweisen. Bei Betrieben in ländlichen Regionen wiederum spielen Krankenfahrten auch während der Corona-Pandemie eine solch große Rolle, dass sie nie und nimmer 80 Prozent für andere Aufträge nachweisen können.

Bei den Fragen und Antworten, die das Bundesfinanzministerium zu der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ online gestellt hat, heißt es, dass es für Betriebe, die nicht in dieser Weise betroffen sind, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen hätten, Hilfen im Rahmen einer „Überbrückungshilfe III“ geben werde. An den Details arbeiteten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie intensiv.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfindet den Umstand, dass das Taxigewerbe bei den November-Hilfen leer ausgeht, als „Drama“. Sein Umsatz werde aufgrund der Maßnahmen zwar um 80 Prozent einbrechen, Hilfen erhalte aber nur, wer Hotels oder die Gastronomie direkt als Kunden habe, schrieb Geschäftsführer Michael Oppermann. Taxibetriebe jedoch lebten von deren Gästen, die jetzt ausblieben. Damit werde es wahrscheinlich, dass viele Taxi-Unternehmen dieser zweiten Lockdown nicht überlebten. Viele hätten bereits seit dem Frühjahr Umsatzeinbußen je nach Region von bis zu 90 Prozent und lebten vom Ersparten.

Oppermann schreibt in seiner Pressemitteilung übrigens stets nur vom Taxigewerbe, obwohl er der Bundesverband auch Mietwagenunternehmen vertritt und sogar im Namen führt. Sie dürften von der Corona-Pandemie genauso betroffen sein wie Taxibetriebe.

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