Austritt von vier Taxi-Verbänden ist nicht vom Tisch

Bei einem Treffen des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. in Kassel fand eine Satzungsänderung keine Mehrheit, die einen Austritt hätte abwenden sollen.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (hier bei der Taxi-Erfa-Gruppe), hat in Kassel einen Vorschlag für den Vorstand erarbeitet, der nicht die nötige Dreiviertelmehrheit erhielt. (Foto: Dietmar Fund)
Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (hier bei der Taxi-Erfa-Gruppe), hat in Kassel einen Vorschlag für den Vorstand erarbeitet, der nicht die nötige Dreiviertelmehrheit erhielt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Bei einer außerordentlichen erweiterten Vorstandssitzung mit nachfolgender außerordentlicher Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. hat am 9. Oktober 2020 in Kassel ein Antrag des Bundesvorstandes auf eine Satzungsänderung zwar eine Mehrheit von rund 60 Prozent bekommen, aber nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit. Er hätte das bisher bei vier Stimmen pro Organisation gedeckelte Stimmgewicht größerer Landesverbände im erweiterten Vorstand vergrößern sollen, der für die Gewerbepolitik zuständig ist. Das hat Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands, auf Anfrage von taxi heute mitgeteilt.

Nach Meinung von taxi heute dürfte damit der Austritt des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), der Fachvereinigung Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. und des Fachverbands Pkw-Verkehr Hessen e.V. zum 31. Dezember 2020 besiegelt sein.

Eine Sonderumlage zur Finanzierung einer „Scheuerwehr II“ hat hingegen eine Mehrheit gefunden. Laut Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, wurde eine Umlage in Höhe eines Drittels der Jahresbeiträge der Mitgliedsorganisationen schon für 2020 beschlossen. Die Zentralen und Landesverbände müssen nun überlegen, wie sie die Beitragserhöhung auf die Unternehmer umlegen, die bei ihnen Mitglied sind.

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