Alkoholtester werden Pflicht in Frankreich
Diese neue Vorschrift gilt nicht nur für Einheimische sondern auch für Touristen und Durchreisende. Wer sich ab Juli ohne Testgerät von der Polizei erwischen lässt, wird vorerst noch verwarnt, ab November wird allerdings ein Bußgeld von 11 Euro fällig, das noch vor Ort gezahlt werden muss.
Akzeptiert werden Einweg-Testgeräte oder elektronische Geräte, die jeweils der französischen Norm (gekennzeichnet mit „NF“) entsprechen. Der Tester muss jederzeit erreichbar im Fahrzeug deponiert werden und die Frist zur Gebrauchsfähigkeit des Geräts darf nicht überschritten sein. Einweg-Testgeräte sind in Frankreich für rund 1 Euro an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken oder Supermärkten erhältlich.
Hintergrund der neuen Bestimmung sind die überdurchschnittlich hohen Alkoholdelikte im französischen Straßenverkehr. Etwa ein Drittel der tödlich verlaufenden Verkehrsunfälle sind auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Mit dieser Kampagne soll an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert werden, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen.
Bleibt also abzuwarten, ob die Franzosen und Frankreich-Reisende in Zukunft, nach dem Genuss von Alkohol, lieber auf ein Taxi zugreifen.
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