Autonomes Fahren: Bund stellt bis zu 14 Millionen Euro Förderung bereit
Das Bundesministerium für Verkehr stellt bis zu 14 Millionen Euro für Investitionen in Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion bereit. Vor allem sollen Projekte im öffentlichen Personennahverkehr und im Güterkraftverkehr gefördert werden, die autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum einsetzen.
Vom Neufahrzeug bis zur Umrüstung
Der Förderaufruf deckt unterschiedliche Formen der Fahrzeugbeschaffung ab. Förderfähig sind Fahrzeuge, die bereits ab Werk über autonome Fahrsysteme verfügen. Die Unterstützung gilt auch für Fahrzeuge, die Hersteller oder Drittanbieter entsprechend ausgerüstet haben.
Darüber hinaus können bestehende Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen umgerüstet werden. Auch Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen berücksichtigt das Programm. Neben Vorhaben im Regelbetrieb können Erprobungsprojekte eine Förderung erhalten, sofern sich daran ein dauerhafter Einsatz anschließt.
Modellregionen im Fokus
Einen besonderen Schwerpunkt legt das Bundesverkehrsministerium auf Projekte, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen. Damit soll ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode umgesetzt werden. Autonome Mobilität soll demnach schneller von Pilotprojekten in eine breitere Anwendung gelangen.
Der Förderaufruf greift zudem Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf. Ziel ist, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu erschließen.
Güterverkehr gehört zu den Adressaten
Für Flottenbetreiber ist insbesondere die Einbeziehung des Güterkraftverkehrs relevant. Antragsberechtigt sind Antragsteller mit einem Tätigkeitsbereich nach den entsprechenden Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und einem Sitz in Deutschland.
Daneben können Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, kommunale und private Verkehrsunternehmen sowie rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde Anträge stellen. Für private und kommunale Verkehrsunternehmen gelten dabei die im Förderaufruf genannten Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes.
Antragstellung startet am 1. September
Anträge können ab dem 1. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Frist endet am 15. Oktober 2026. Damit stehen Interessenten rund eineinhalb Monate für die Antragstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderaufruf, zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen bereit.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: "Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen. Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken."
Was bedeutet das?
Der Förderaufruf erweitert die finanzielle Unterstützung ausdrücklich über die Anschaffung neuer autonomer Fahrzeuge hinaus: Auch Umrüstungen, Leasingmodelle und Erprobungsvorhaben mit anschließendem Dauereinsatz können berücksichtigt werden. Für Flottenbetreiber im Güterverkehr ist damit ein vergleichsweise breites Spektrum an Einsatzmodellen förderfähig. Entscheidend bleibt jedoch, dass die jeweiligen Voraussetzungen des Förderaufrufs erfüllt sind und ein förderfähiges Vorhaben innerhalb der Antragsfrist eingereicht wird. (Quelle: Bundesministerium für Verkehr)
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