Minister Lies fordert, Mess- und Eichverordnung zu ändern

Die neue Mess- und Eichverordnung verhindert Zulassung von Elektro-Taxis.
Das deutsche Eichrecht macht aktuell eine Zulassung von Elektrotaxis wie beispielsweise in Estland unmöglich. Foto: Nissan
Das deutsche Eichrecht macht aktuell eine Zulassung von Elektrotaxis wie beispielsweise in Estland unmöglich. Foto: Nissan

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies forderte im Bundesrat die Bundesregierung auf, Hürden bei der Inbetriebnahme von E-Taxis zeitnah zu beseitigen. Hintergrund ist die neue Mess- und Eichverordnung, die bei der Neuzulassung von Elektrofahrzeugen als Taxis Probleme bereitet und de facto dafür sorgt, dass kein E-Taxi auf die Straße kommt. Der Antrag aus Niedersachsen hat im Bundesrat eine Mehrheit bekommen.

Minister Olaf Lies: „Es ist schon merkwürdig, dass wir CO2-freie Mobilität fördern und der Einsatz gerade bei Flottenfahrzeugen wie Taxen bisher scheitert. Der Einsatz von E-Taxis würde nicht nur ökologisch Sinn machen, sondern könnte sich auch zügig wirtschaftlich rechnen. Außerdem würde es die Sichtbarkeit und Erfahrbarkeit der Elektromobilität rasant erhöhen. Hier müssen wir schleunigst nachjustieren. Elektrofahrzeuge bieten im Straßenverkehr, insbesondere in den Städten, ein großes Potenzial, Feinstaub, Stickoxide und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dabei können E-Taxis hier sogar einen ganz entscheidenden Beitrag leisten denn sie sind häufig 24 Stunden am Tag im Einsatz. Deshalb muss möglichst rasch sichergestellt werden, dass auch Elektro-Fahrzeuge rechtskonform als Taxis eingesetzt werden können. Hürden und Hindernisse müssen abgebaut werden, um einen wichtigen klimapolitischen Meilenstein in Deutschland weiter erfolgreich voranzutreiben."

Neben der Bundesregierung sieht Minister Lies aber auch die Hersteller in der Pflicht. Lies fordert die Fahrzeughersteller auf, wie bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben, entsprechende Taxipakete anzubieten, die im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt werden respektive ihre Signalwege offenzulegen. Denn: Werte für Messgrößen dürfen nur dann verwendet werden, wenn diese nachvollziehbar auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sind und auf ihrem Weg nicht manipuliert werden können. Das bedeutet, für das Messgerät Taxameter muss auch der Signalweg vom Wegstreckensignalgeber bis zum ausgewiesenen Fahrpreis transparent und nachvollziehbar sein. Für Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben bieten einige Hersteller Taxipakete an, die im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt werden. Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden (noch) keine Taxipakete angeboten. Auch die Signalwege bis zum Taxameter werden nicht offengelegt. Damit kann eine Konformitätsbewertung nicht durchgeführt und E-Fahrzeuge nicht rechtskonform als Taxis ausgerüstet respektive eingesetzt werden.

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