Frankfurt am Main muss Diesel-Fahrverbot erlassen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Stadt dazu verpflichtet, ab September 2019 Dieselfahrzeuge der Abgasnormen bis Euro 5 aus bestimmten Zonen zu verbannen.

Da das Fahrverbot nur für Dieselmodelle bis Euro 5 gilt, dürften die meisten Frankfurter Taxiunternehmer davon nicht betroffen werden. (Foto: Dietmar Fund)
Da das Fahrverbot nur für Dieselmodelle bis Euro 5 gilt, dürften die meisten Frankfurter Taxiunternehmer davon nicht betroffen werden. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit ihrem Urteil vom 6. September 2018 das Land Hessen dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main bis zum 1. Februar 2019 fortzuschreiben. Dabei müsse die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigt werden, das die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots für notwendig erachte.

Das Gericht fordert konkret ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 und Benziner der Klassen 1 und 2 ab dem 1. Februar 2019. Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 soll das Fahrverbot zum 1. September 2019 eingeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sollten zeitlich begrenzt werden. Die Gebühren dafür sollen einen Anreiz für eine Nachrüstung geben.

Gegen das Urteil mit dem Aktenzeichen 4 K 1613/15.WI ist die Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig.

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