Hilfestellung für Datenschutz-Unterrichtung

Jeder Taxiunternehmer muss seine Mitarbeiter über Neuerungen beim Datenschutz informieren. Bild: Dietmar Fund
Jeder Taxiunternehmer muss seine Mitarbeiter über Neuerungen beim Datenschutz informieren. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Zu den ersten Pflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört die Unterrichtung ihrer Mitarbeiter über die Neuregelungen. Was dabei von ihnen verlangt wird, erfahren Unternehmer im Kurzpapier Nr. 19 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Es trägt den Titel „Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO“.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Hilfestellung für Datenschutz-Unterrichtung
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
Logobanner Liste (Views)