In einem frisch vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer beantragt, ihm bis zum Abschluss des laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Ablehnung seiner Wiedererteilungsanträge für neun Mietwagen eine vorläufige Genehmigung für den Betrieb von Taxis und Mietwagen zu erteilen – längstens bis Ende 2025. Der Antrag wurde sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom OVG als der Beschwerdeinstanz – nun ohne weiteren Rechtsbehelf, da für unanfechtbar erklärt – abgelehnt.
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