Wer den Termin verpennt, verliert die Konzession
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet den Rechtsrahmen für das Taxigewerbe. So weit, so gut, so altbekannt. Dennoch macht es manchmal den Eindruck, als schienen Taxiunternehmerinnen und -unternehmer und gelegentlich auch Genehmigungsbehörden nicht recht zu wissen, was da nun tatsächlich drinsteht und welche Folgen aus manchen Paragrafen im PBefG entstehen können.
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