Was kann wann weg?

Über Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungsfristen sollte man sich zum Jahresende wieder Gedanken machen.

Bild: AdobeStock - gemenacom
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Redaktion (allg.)
Steuerfallen

Im Taxigewerbe wird bis heute ein nennenswerter Teil der Einnahmen bar eingenommen. Bargeldeinnahmen haben den Vorteil, dass sich aufgrund der sofortigen Vereinnahmung Liquiditätsvorteile ergeben. Darüber hinaus ist der Kosten- und Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Einziehung von Forderungen (wie bei der Zahlung auf Rechnung oder der Kartenzahlung) regelmäßig geringer. Das Finanzamt aber betrachtet Unternehmen, bei denen das Bargeldaufkommen relativ hoch ist, sehr genau, da hier der Ausfall von Steuereinnahmen zu befürchten ist.

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Artikel Was kann wann weg?
Seite 28 bis 30 | Rubrik Recht & Steuern
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