Geschäftsgeheimnis v.s. Offenlegungspflicht

Eine VGH-Entscheidung zeigt dezidiert auf, wie weit die Aufsichtsbehörden in der Überprüfung der Einhaltung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften gehen können – und wo die Grenze zwischen Geschäftsgeheimnis und öffentlichem Interesse verläuft.
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Redaktion (allg.)
Offenlegungspflichten bei Betriebsprüfungen

In einem komplexen Verfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 21.01.2025 entschieden, dass eine Genehmigungsbehörde berechtigt ist, von einem Mietwagenunternehmen die Offenlegung zahlreicher betriebsrelevanter Unterlagen zu verlangen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, welche Dokumente im Rahmen einer Betriebsprüfung offengelegt werden müssen und ob diese Anforderungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip stehen.

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Artikel Geschäftsgeheimnis v.s. Offenlegungspflicht
Seite 18 | Rubrik Recht & Steuern
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