In einem komplexen Verfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 21.01.2025 entschieden, dass eine Genehmigungsbehörde berechtigt ist, von einem Mietwagenunternehmen die Offenlegung zahlreicher betriebsrelevanter Unterlagen zu verlangen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, welche Dokumente im Rahmen einer Betriebsprüfung offengelegt werden müssen und ob diese Anforderungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip stehen.
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