Abgas-Schadensersatz gibt es auch für Taxis
Wer mit einem Kaufvertrag belegen kann, dass sein Taxi ein von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wegen des Abgasskandals betroffenes Modell ist und vor dem betreffenden Rückruf gekauft wurde, kann Schadensersatz wegen Betrugs und/oder einer sittenwidrigen Schädigung einklagen. Dies ist auch noch möglich, wenn das Fahrzeug bereits wieder gebraucht verkauft worden ist. Das erklärten Thorsten Fröhlich, einer der drei Geschäftsführer der Claim Ventures GmbH aus Kronberg im Taunus, und die Fachanwältin Andrea Burghard, mit deren Kanzlei Baum Reiter & Collegen (BRC) Claim Ventures seit April 2019 zusammenarbeitet. Sie referierten am 9.
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