Abgas-Schadensersatz gibt es auch für Taxis

Beim TVD Baden-Württemberg boten drei
Referenten Interessantes zum Abgasskandal und zur Fahrtenplanung.

In ihren Ämtern bestätigt wurden (v.l.) Martin Steiner, Roland Engelfried und Andrea Spieß und Thomas Laschuk. Klaus Flad kam neu in den erweiterten Vorstand, Athanasios Mylonas wurde stellvertretender Vorsitzender. Bild: Dietmar Fund
In ihren Ämtern bestätigt wurden (v.l.) Martin Steiner, Roland Engelfried und Andrea Spieß und Thomas Laschuk. Klaus Flad kam neu in den erweiterten Vorstand, Athanasios Mylonas wurde stellvertretender Vorsitzender. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Mitgliederversammlung

Wer mit einem Kaufvertrag belegen kann, dass sein Taxi ein von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wegen des Abgasskandals betroffenes Modell ist und vor dem betreffenden Rückruf gekauft wurde, kann Schadensersatz wegen Betrugs und/oder einer sittenwidrigen Schädigung einklagen. Dies ist auch noch möglich, wenn das Fahrzeug bereits wieder gebraucht verkauft worden ist. Das erklärten Thorsten Fröhlich, einer der drei Geschäftsführer der Claim Ventures GmbH aus Kronberg im Taunus, und die Fachanwältin Andrea Burghard, 
mit deren Kanzlei Baum Reiter & Collegen (BRC) Claim Ventures seit April 2019 zusammenarbeitet. Sie referierten am 9.

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Artikel Abgas-Schadensersatz gibt es auch für Taxis
Seite 12 bis 13 | Rubrik Gewerbepolitik
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