Ersatztaxi darf nicht parallel eingesetzt werden

Wenn ein Taxi schnell repariert ist, darf man das für dieses Taxi geholte Leihtaxi nicht mehr einsetzen, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar. | Bild: Leihtaxi.de
Wenn ein Taxi schnell repariert ist, darf man das für dieses Taxi geholte Leihtaxi nicht mehr einsetzen, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar. | Bild: Leihtaxi.de
Dietmar Fund

Der gleichzeitige Einsatz eines genehmigten Taxis und eines Ersatzfahrzeugs für dieses Taxi verstößt gegen das Personenbeförderungsrecht und ist zugleich unlauter. Dies gilt auch, wenn eine Reparatur schon innerhalb der 72-Stunden-Frist abgeschlossen ist, nach der man nach der Ausnahmeregelung eine Genehmigung für das Ersatztaxi einholen muss. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 1. Februar 2018 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 6 U 37/17, den die Detmolder Anwaltskanzlei Eikel & Partner GbR erst am 22. März bekannt gemacht hat.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ersatztaxi darf nicht parallel eingesetzt werden
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)