Ladekabel und Powerbank darf man in die Hand nehmen
Eine Powerbank zum Aufladen und ein Handy-Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Weil sie kein Display hätten, gehe von ihrer Benutzung während der Fahrt nicht zwangsläufig eine mit Smartphones oder Tablet-PC vergleichbare Ablenkungswirkung einher.
Daher dürfe sie der Fahrer in die Hand nehmen, um den Abbruch eines über die Freisprecheinrichtung geführten Telefonats zu verhindern. So hat der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 4 RBS 92/19, OLG Hamm trägt.
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